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Im neuen Haushaltsrecht werden die Verbindlichkeiten in der Bilanz abgebildet. Neu treten die Rückstellungen für künftige Belastungen hinzu. Eine wichtige Größe ist die Rückstellung für Pensionszahlungen. Damit soll transparent werden, in welchem Umfang Vorsorge für künftige finanzielle Belastungen getroffen werden muss. Andererseits verschlechtert sich dadurch die kommunale Finanzlage. Allerdings stellt sich dem kritischen Leser der [...]
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von Sönke Nippel am 30.06.2009
(Link: Urteil des EuGH vom 9. Juni 2009)
Die vertragliche kommunale Zusammenarbeit von vier niedersächsischen Landkreisen und der Stadt Hamburg bei der Müllverbrennung musste nicht ausgeschrieben werden. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens war nach dem EuGH nicht erforderlich, auch wenn die Müllverbrennung durch eine Gesellschaft erfolgt, die teilweise aus Privatvermögen besteht (“Rugenberger Damm”, vgl. Urteil Rdnr. 36).
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von Sönke Nippel am 28.06.2009
Städte und Gemeinde können selbst Rechtsquellen schaffen – die Satzungen. Remscheid, Solingen und Wuppertal haben ihre Satzungen jeweils in ihren Internetauftritten abgelegt (Links: Satzungen Remscheid, Satzungen Solingen, Satzungen Wuppertal).
Bei der Schaffung der Rechtsquellen müssen die Städte und Gemeinden verschiedene Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen beachten. Die formellen Voraussetzungen sind in Nordrhein-Westfalen in § 7 GO detailliert aufgeführt. Die Vorschrift des § 7 GO und § 2 BekanntmachungsVO ist am Ende des Textes abgedruckt.
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von Sönke Nippel am 27.06.2009
Nachfolgend weise ich auf zwei ältere Urteile zu Amtshaftungsansprüchen gegen eine Gemeinde wegen Erteilung einer falschen Auskunft hin: 1. In dem ersten Fall erwarb der Anspruchsteller mit notariellem Vertrag ein Grundstück zu einem Kaufpreis in Höhe von 32.000,00 DM im Gebiet eines Bebauungsplans. Ein Bediensteter einer Gemeinde teilte demgemäß mit, dass das Grundstück im Gebiet [...]
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von Sönke Nippel am 22.06.2009
Gemäß § 37 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entscheiden die Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. § 37 Abs. 1 S. 1 Buchst. a) bis f) [...]
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von Sönke Nippel am 21.06.2009
Der Bürgermeister ist in Nordrhein-Westfalen kommunaler Wahlbeamter, § 62 Abs. 1 S. 1 GO NRW. Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung, § 62 Abs. 1 S. 2 GO NRW. Er leitet und verteilt die Geschäfte, § 62 Abs. 1 S. 3 GO NRW … Der Bürgermeister ist [...]
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von Sönke Nippel am 17.06.2009
Die Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen ist immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten. Gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die Sitzungen des Rates öffentlich. Nach Satz 2 der Vorschrift kann durch die Geschäftsordnung die Öffentlichkeit für Angelegenheiten einer bestimmten Art ausgeschlossen werden. Dem Wortlaut des § 48 Abs. [...]
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von Sönke Nippel am 16.06.2009
Nach § 41 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist grundsätzlich der Rat der Gemeinde für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit die Gemeindeordnung nichts anderes bestimmt. Die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten, die nicht zum Katalog der nicht übertragbaren Angelegenheiten des § 41 Abs. 1 S. 2 GO NRW [...]
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von Sönke Nippel am 15.06.2009
Die Online-Recherche von Rechtsvorschriften (Gesetzen, Satzungen, …) und Entscheidungen von Gerichten ist für den Rechtsuchenden inzwischen unentbehrlich!
Die Aktualität …
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von Sönke Nippel am 10.06.2009
Die Interne Struktur der Mitgliedstaaten ist äußerst unterschiedlich. Die Bundesrepublik ist neben Österreich der einzige ausgeprägt föderal verfasste Staat in den Europäischen Gemeinschaften.

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von Sönke Nippel am 10.06.2009
Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen verlangt auch von den Kommunen und ihren Unternehmen, ihre Online-Auftritte so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderung genutzt werden können, § 10 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 BGG NRW. Durch die Regelungen des BGG wird das Gebot in Art. 3 Abs. 3 S. 2 des Grundgesetzes umgesetzt. [...]
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von Sönke Nippel am 03.06.2009

In den Internetauftritten der Kommunen fehlt – nach meinem ersten Eindruck – oft die Interaktion mit der Bevölkerung. Daten und Fakten zur Haushaltslage, zu aktuellen politischen Geschehen etc. sind oft in den Internetauftritten “versteckt”. Ob bewusst oder unbewusst, bleibt offen.
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von Sönke Nippel am 02.06.2009