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	<title>Kommentare zu: Zur Wahl der Stellvertreter des B&#252;rgermeisters gem&#228;&#223; § 67 GO NRW</title>
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	<description>Kommunalrechtliche Themen werden angesprochen - insbesondere für Remscheid, Solingen und Wuppertal!</description>
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		<title>Von: Sonnenblume</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/05/zur-wahl-der-stellvertreter-des-buergermeisters-gemaesz-67-go-nrw/comment-page-1/#comment-254</link>
		<dc:creator>Sonnenblume</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Oct 2009 16:59:42 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Herr Nippel

vielen Dank f&#252;r Ihre schnelle Antwort.
Da wir ab n&#228;chste  Woche einen neuen B&#252;rgermeister im Amt haben, werde ich das Thema V&#220;P u. Skateranlage mit meiner Fraktion nochmal auf die Tagesordnung einer Sitzung bringen. Daf&#252;r sammle ich im Moment entsprechende Informationen. Die genauen versicherungsrechtlichen Dinge kann dann von Seiten der Verwaltung gekl&#228;rt werden, mir hat man als Ratsvertreterin beim GVV da leider keien Auskunft geben k&#246;nnen.
Bei dem scheidenden BM stie&#223; ich bedauerlicherweise in der Vergangenheit immer auf taube Ohren, was die Sicherheit anging. Da mein Mann und ich, f&#252;r den betreibenden Verein verantwortlich sind f&#252;r die &#214;ffnungszeiten des V&#220;P, 
m&#246;chten wir gerne die offenen Fragen endlich mal gekl&#228;rt wissen und nicht erst dann, wenn mal was passiert ist.

Vielen Dank nochmal, w&#252;nsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche

mfG  Sonnenblume</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel</p>
<p>vielen Dank f&uuml;r Ihre schnelle Antwort.<br />
Da wir ab n&auml;chste  Woche einen neuen B&uuml;rgermeister im Amt haben, werde ich das Thema V&Uuml;P u. Skateranlage mit meiner Fraktion nochmal auf die Tagesordnung einer Sitzung bringen. Daf&uuml;r sammle ich im Moment entsprechende Informationen. Die genauen versicherungsrechtlichen Dinge kann dann von Seiten der Verwaltung gekl&auml;rt werden, mir hat man als Ratsvertreterin beim GVV da leider keien Auskunft geben k&ouml;nnen.<br />
Bei dem scheidenden BM stie&szlig; ich bedauerlicherweise in der Vergangenheit immer auf taube Ohren, was die Sicherheit anging. Da mein Mann und ich, f&uuml;r den betreibenden Verein verantwortlich sind f&uuml;r die &Ouml;ffnungszeiten des V&Uuml;P,<br />
m&ouml;chten wir gerne die offenen Fragen endlich mal gekl&auml;rt wissen und nicht erst dann, wenn mal was passiert ist.</p>
<p>Vielen Dank nochmal, w&uuml;nsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche</p>
<p>mfG  Sonnenblume</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: S&#246;nke Nippel</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/05/zur-wahl-der-stellvertreter-des-buergermeisters-gemaesz-67-go-nrw/comment-page-1/#comment-250</link>
		<dc:creator>S&#246;nke Nippel</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Oct 2009 07:09:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1907#comment-250</guid>
		<description>Liebe Sonnenblume (Ihren Namen im Text habe ich gel&#246;scht),

in der Regel sind die Kommunen beim KSA (kommunaler Schadenausgleich), GVV-Versicherung VVaG oder auch anderen Versicherungen gegen Risiken versichert, die aus dem Betrieb von derartigen Einrichtungen folgen.

Bei diesen Versicherungen sollte m. E. das Problem bekannt sein. Diese Versicherungen geben oft genau vor, wie die Gemeinden derartige Pl&#228;tze zu betreiben haben. Nur dann sind die Gemeinden auch gegen die Risiken versichert.

Bei den Versicherungen sollte ggf. Rat eingeholt werden, inwieweit sich das Risiko versichern l&#228;sst oder wahrscheinlich auch schon versichert ist. Oft werden in den Gemeinden die Versicherungsangelegenheiten in den Rechts&#228;mtern geb&#252;ndelt bearbeitet (jedenfalls in kreisfreien St&#228;dten).

Der zust&#228;ndigen Versicherung sollte der Sachverhalt genau geschildert werden. Ich gehe davon aus, dasss eine Versicherung zur Pr&#252;fung eine Beschreibung der &#214;rtlichkeit ben&#246;tigt (z. B. Flurst&#252;cks&#252;bersicht). Weiterhin m&#252;sste die Versicherung &#252;ber die bestehenden Nutzungen genau informiert werden. Vertr&#228;ge, Benutzungsordnungenetc. m&#252;ssten vorgelegt werden. Auch m&#252;ssten m. E. die Ger&#228;te des Skaterplatzes sowie die Ternnung zwischen V&#220;P und Skaterplatz genau beschrieben werden. Evtl. w&#252;rde die Versicherung ein Gutachten z. B. des T&#220;V beauftragen.

Dann m&#252;sste der Versicherung einer erster &#220;berblick m&#246;glich sein, ob hier die Absperrung verbesserungsbed&#252;rftig ist. So wie Sie es schildern w&#252;rde voraussichtlich (dies ist nur eine Vermutung von mir) die Versicherung eine deutlichere Absperrung von der Gemeinde fordern.

Bitte nehmen Sie es mir nicht &#252;bel, wenn ich die Frage nicht konkret beantworten kann. F&#252;r eine konkrete Antwort m&#252;sste sehr genau recherchiert werden. Kommt es zu Unf&#228;llen z. B. mit schweren Verletzungen, kann es n&#228;mlich zu erheblichen Schadenersatzpflichten wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung kommen. Die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten k&#246;nnte sich auch als Amtspflichtverletzung darstellen. Eine Sakteranlage auf einem V&#220;P d&#252;rfte schon ein gewisses Risikopotential darstellen ...

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en
S&#246;nke Nippel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Sonnenblume (Ihren Namen im Text habe ich gel&ouml;scht),</p>
<p>in der Regel sind die Kommunen beim KSA (kommunaler Schadenausgleich), GVV-Versicherung VVaG oder auch anderen Versicherungen gegen Risiken versichert, die aus dem Betrieb von derartigen Einrichtungen folgen.</p>
<p>Bei diesen Versicherungen sollte m. E. das Problem bekannt sein. Diese Versicherungen geben oft genau vor, wie die Gemeinden derartige Pl&auml;tze zu betreiben haben. Nur dann sind die Gemeinden auch gegen die Risiken versichert.</p>
<p>Bei den Versicherungen sollte ggf. Rat eingeholt werden, inwieweit sich das Risiko versichern l&auml;sst oder wahrscheinlich auch schon versichert ist. Oft werden in den Gemeinden die Versicherungsangelegenheiten in den Rechts&auml;mtern geb&uuml;ndelt bearbeitet (jedenfalls in kreisfreien St&auml;dten).</p>
<p>Der zust&auml;ndigen Versicherung sollte der Sachverhalt genau geschildert werden. Ich gehe davon aus, dasss eine Versicherung zur Pr&uuml;fung eine Beschreibung der &Ouml;rtlichkeit ben&ouml;tigt (z. B. Flurst&uuml;cks&uuml;bersicht). Weiterhin m&uuml;sste die Versicherung &uuml;ber die bestehenden Nutzungen genau informiert werden. Vertr&auml;ge, Benutzungsordnungenetc. m&uuml;ssten vorgelegt werden. Auch m&uuml;ssten m. E. die Ger&auml;te des Skaterplatzes sowie die Ternnung zwischen V&Uuml;P und Skaterplatz genau beschrieben werden. Evtl. w&uuml;rde die Versicherung ein Gutachten z. B. des T&Uuml;V beauftragen.</p>
<p>Dann m&uuml;sste der Versicherung einer erster &Uuml;berblick m&ouml;glich sein, ob hier die Absperrung verbesserungsbed&uuml;rftig ist. So wie Sie es schildern w&uuml;rde voraussichtlich (dies ist nur eine Vermutung von mir) die Versicherung eine deutlichere Absperrung von der Gemeinde fordern.</p>
<p>Bitte nehmen Sie es mir nicht &uuml;bel, wenn ich die Frage nicht konkret beantworten kann. F&uuml;r eine konkrete Antwort m&uuml;sste sehr genau recherchiert werden. Kommt es zu Unf&auml;llen z. B. mit schweren Verletzungen, kann es n&auml;mlich zu erheblichen Schadenersatzpflichten wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung kommen. Die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten k&ouml;nnte sich auch als Amtspflichtverletzung darstellen. Eine Sakteranlage auf einem V&Uuml;P d&uuml;rfte schon ein gewisses Risikopotential darstellen &#8230;</p>
<p>Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en<br />
S&ouml;nke Nippel</p>
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	<item>
		<title>Von: Sonnenblume</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/05/zur-wahl-der-stellvertreter-des-buergermeisters-gemaesz-67-go-nrw/comment-page-1/#comment-243</link>
		<dc:creator>Sonnenblume</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Oct 2009 19:50:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1907#comment-243</guid>
		<description>Hallo Herr Nippel

habe heute bei meiner Recherche f&#252;r Kommunalpolitische Fragen Ihr Forum entdeckt und m&#246;chte doch direkt mal Gebrauch davon machen. Vielleicht k&#246;nnen Sie mir weiter helfen?
Es geht um Folgendes: Eine Kommune hat vor Jahren den eigenbetriebenen Verkehrs&#252;bungsplatz (&#252;berschaubares Areal und Gr&#246;&#223;e) an einen Motorsportverein &#252;bergeben, der diesen nun in Eigenregie und Verantwortung betreibt. Der Verein hat auf dem Gel&#228;nde sein Clubheim stehen, daher bot es sich an, den Platz zu &#252;bernehmen, andernfalls w&#228;re der Standort in Frage gestellt gewesen. 
Vertragspunkt u.a. war, dass die Kommune auf dem Gel&#228;nde des Platzes in einem Eckbereich eine Skateranlage installiert, die von der Jugendpflege betreut werden sollte. Diese Betreuung l&#228;sst seit einiger Zeit zu w&#252;nschen &#252;brig - es k&#252;mmert niemand darum. 

Meine Frage: Ist es aus versicherungsrechtlichen Gr&#252;nden zul&#228;ssig, eine Skateranlage innerhalb eines V&#220;P zur Verf&#252;gung zu stellen, die auch w&#228;hrend den &#214;ffnungszeiten des Platzes benutzt wird? 

Die eigentliche Absperrung zw. V&#220;P und Skateranlage ist d&#252;rftig - in der Vergangenheit ist es immer wieder mal zu brenzligen Situationen zw. Kindern und Fahranf&#228;ngern gekommen, man kann froh sein, dass noch nichts allzu Schwerwiegendes passiert ist.
So wie ich es sehe, liegt die Verkehrsicherheitspflicht und Haftung bei der Kommune. Kann dem Verein, der den Platz zu den &#214;ffnungszeiten betreut sowas auferlegt werden, bzw. dieser in Haftung genommen werden?

Ich w&#252;rde mich &#252;ber eine Antwort freuen und verbleibe

mit freundlichen Gr&#252;&#223;en
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel</p>
<p>habe heute bei meiner Recherche f&uuml;r Kommunalpolitische Fragen Ihr Forum entdeckt und m&ouml;chte doch direkt mal Gebrauch davon machen. Vielleicht k&ouml;nnen Sie mir weiter helfen?<br />
Es geht um Folgendes: Eine Kommune hat vor Jahren den eigenbetriebenen Verkehrs&uuml;bungsplatz (&uuml;berschaubares Areal und Gr&ouml;&szlig;e) an einen Motorsportverein &uuml;bergeben, der diesen nun in Eigenregie und Verantwortung betreibt. Der Verein hat auf dem Gel&auml;nde sein Clubheim stehen, daher bot es sich an, den Platz zu &uuml;bernehmen, andernfalls w&auml;re der Standort in Frage gestellt gewesen.<br />
Vertragspunkt u.a. war, dass die Kommune auf dem Gel&auml;nde des Platzes in einem Eckbereich eine Skateranlage installiert, die von der Jugendpflege betreut werden sollte. Diese Betreuung l&auml;sst seit einiger Zeit zu w&uuml;nschen &uuml;brig &#8211; es k&uuml;mmert niemand darum. </p>
<p>Meine Frage: Ist es aus versicherungsrechtlichen Gr&uuml;nden zul&auml;ssig, eine Skateranlage innerhalb eines V&Uuml;P zur Verf&uuml;gung zu stellen, die auch w&auml;hrend den &Ouml;ffnungszeiten des Platzes benutzt wird? </p>
<p>Die eigentliche Absperrung zw. V&Uuml;P und Skateranlage ist d&uuml;rftig &#8211; in der Vergangenheit ist es immer wieder mal zu brenzligen Situationen zw. Kindern und Fahranf&auml;ngern gekommen, man kann froh sein, dass noch nichts allzu Schwerwiegendes passiert ist.<br />
So wie ich es sehe, liegt die Verkehrsicherheitspflicht und Haftung bei der Kommune. Kann dem Verein, der den Platz zu den &Ouml;ffnungszeiten betreut sowas auferlegt werden, bzw. dieser in Haftung genommen werden?</p>
<p>Ich w&uuml;rde mich &uuml;ber eine Antwort freuen und verbleibe</p>
<p>mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en</p>
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