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	<title>Kommentare zu: Zuwendungen an Ratsfraktionen</title>
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	<description>Kommunalrechtliche Themen werden angesprochen - insbesondere für Remscheid, Solingen und Wuppertal!</description>
	<lastBuildDate>Mon, 30 Aug 2010 07:35:41 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: S&#246;nke Nippel</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/27/zuwendungen-an-ratsfraktionen/comment-page-1/#comment-638</link>
		<dc:creator>S&#246;nke Nippel</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 13:57:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1954#comment-638</guid>
		<description>Hallo KGB,

also - ich versuche mich langsam der Frage zu n&#228;hern:

Sie haben sich entgegen § 48 Abs. 2 S. 8 Th&#252;rKO nicht an die Weisungen Ihres Gemeinderates gehalten. Deshalb sollen Sie als Vertreter in der Verwaltungsgemeinschaft abgew&#228;hlt werden.

Nach einer ersten Durchsicht der Vorschrift enth&#228;lt § 48 Abs. 2 Th&#252;rKO einen Hinweis auf § 27 Abs. 2 Th&#252;rKO. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem&#228;&#223; § 27 Abs. 2 s&#228;tze 1 bis 3 Th&#252;rKO k&#246;nnen die Vertreter in der Verwaltungsgemeinschaft abberufen werden. Es kommt also darauf an, ob ein &quot;wichtiger Grund&quot; zur Abberufung im Sinne des § 27 Abs. 2 Th&#252;rKO vorliegt. Hier halte ich es durchaus f&#252;r m&#246;glich, dass ein wichtiger Grund zur Abberufung vorliegt, wenn entgegen der erteilten Weisung abgestimmt wurde. 

Ob tats&#228;chlich ein wichtiger Grund vorliegt, m&#252;sste aber genau untersucht werden. Dass der Beschluss, zu dem Sie entgegen den Weisungen abstimmten, nicht mehr exisitiert, d&#252;rfte im Rahmen der Wertung zu ber&#252;cksichtigen sein. Allerdings liegt ein &quot;wichtiger Grund&quot; nicht deshalb nicht vor, weil der Beschluss nicht mehr existiert.   

Weiter kann ich mich dann in der K&#252;rze der Zeit und wegen der K&#252;rze der Sachverhaltsdarstellung nicht dazu einlassen.

Der Ausgang der Angelegenheit w&#252;rde mich allerdings interessieren.

Gr&#252;&#223;e
S&#246;nke Nippel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo KGB,</p>
<p>also &#8211; ich versuche mich langsam der Frage zu n&auml;hern:</p>
<p>Sie haben sich entgegen § 48 Abs. 2 S. 8 Th&uuml;rKO nicht an die Weisungen Ihres Gemeinderates gehalten. Deshalb sollen Sie als Vertreter in der Verwaltungsgemeinschaft abgew&auml;hlt werden.</p>
<p>Nach einer ersten Durchsicht der Vorschrift enth&auml;lt § 48 Abs. 2 Th&uuml;rKO einen Hinweis auf § 27 Abs. 2 Th&uuml;rKO. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem&auml;&szlig; § 27 Abs. 2 s&auml;tze 1 bis 3 Th&uuml;rKO k&ouml;nnen die Vertreter in der Verwaltungsgemeinschaft abberufen werden. Es kommt also darauf an, ob ein &#8220;wichtiger Grund&#8221; zur Abberufung im Sinne des § 27 Abs. 2 Th&uuml;rKO vorliegt. Hier halte ich es durchaus f&uuml;r m&ouml;glich, dass ein wichtiger Grund zur Abberufung vorliegt, wenn entgegen der erteilten Weisung abgestimmt wurde. </p>
<p>Ob tats&auml;chlich ein wichtiger Grund vorliegt, m&uuml;sste aber genau untersucht werden. Dass der Beschluss, zu dem Sie entgegen den Weisungen abstimmten, nicht mehr exisitiert, d&uuml;rfte im Rahmen der Wertung zu ber&uuml;cksichtigen sein. Allerdings liegt ein &#8220;wichtiger Grund&#8221; nicht deshalb nicht vor, weil der Beschluss nicht mehr existiert.   </p>
<p>Weiter kann ich mich dann in der K&uuml;rze der Zeit und wegen der K&uuml;rze der Sachverhaltsdarstellung nicht dazu einlassen.</p>
<p>Der Ausgang der Angelegenheit w&uuml;rde mich allerdings interessieren.</p>
<p>Gr&uuml;&szlig;e<br />
S&ouml;nke Nippel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: KGB</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/27/zuwendungen-an-ratsfraktionen/comment-page-1/#comment-637</link>
		<dc:creator>KGB</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 13:43:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1954#comment-637</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Nippel,
ich habe eine Frage zur Th&#252;rKO. Laut §48 Abs.2 Th&#252;rKO bin ich an Weisungen des Gemeinderates gebunden. Mein Rat (die Mehrheit der Freien W&#228;hler) hat mir die Weisung gegeben, wie ich in der Gemeinschaftsversammlung unserer Verwaltungsgemeinschaft in einem TOP abzustimmen habe. Diese Weisung entstand aus einem verdeckten Tagesordnungspunkt unter Anfragen/Sonstiges. Ich habe nicht so abgestimmt wie mir aufgetragen wurde.
In der n&#228;chsten Gemeinderatssitzung, sollte ich deshalb als gekorener Vertreter bei unserer Verwaltungsgemeinschaft abberufen werden. Auch dieser Beschluss entstand aus einem verdeckten TOP wieder unter Anfragen/Sonstiges. Die Kommunalaufsicht hat beide Beschl&#252;sse formell f&#252;r rechtswidrig erkl&#228;rt, weil es an einer ordnungsgem&#228;ssen Ladung fehlte.
In der GR Sitzung diese Woche, sollen deshalb beide Beschl&#252;sse aufgehoben werden.
Als n&#228;chster Tagesordnungspunkt wird erneut, diesmal als aufgef&#252;hrter TOP, meine Abberufung behandelt. Mit der gleichen Begr&#252;ndung wie bei den zuvor aufgehobenen Beschl&#252;ssen. Ist das m&#246;glich? Aus einem formell falschen Beschluss, der ja eigentlich nicht mehr existiert,  kann doch kein rechtsverbindlicher Beschluss werden, oder sehe ich das falsch?
Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en
KGB</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,<br />
ich habe eine Frage zur Th&uuml;rKO. Laut §48 Abs.2 Th&uuml;rKO bin ich an Weisungen des Gemeinderates gebunden. Mein Rat (die Mehrheit der Freien W&auml;hler) hat mir die Weisung gegeben, wie ich in der Gemeinschaftsversammlung unserer Verwaltungsgemeinschaft in einem TOP abzustimmen habe. Diese Weisung entstand aus einem verdeckten Tagesordnungspunkt unter Anfragen/Sonstiges. Ich habe nicht so abgestimmt wie mir aufgetragen wurde.<br />
In der n&auml;chsten Gemeinderatssitzung, sollte ich deshalb als gekorener Vertreter bei unserer Verwaltungsgemeinschaft abberufen werden. Auch dieser Beschluss entstand aus einem verdeckten TOP wieder unter Anfragen/Sonstiges. Die Kommunalaufsicht hat beide Beschl&uuml;sse formell f&uuml;r rechtswidrig erkl&auml;rt, weil es an einer ordnungsgem&auml;ssen Ladung fehlte.<br />
In der GR Sitzung diese Woche, sollen deshalb beide Beschl&uuml;sse aufgehoben werden.<br />
Als n&auml;chster Tagesordnungspunkt wird erneut, diesmal als aufgef&uuml;hrter TOP, meine Abberufung behandelt. Mit der gleichen Begr&uuml;ndung wie bei den zuvor aufgehobenen Beschl&uuml;ssen. Ist das m&ouml;glich? Aus einem formell falschen Beschluss, der ja eigentlich nicht mehr existiert,  kann doch kein rechtsverbindlicher Beschluss werden, oder sehe ich das falsch?<br />
Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en<br />
KGB</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: S&#246;nke Nippel</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/27/zuwendungen-an-ratsfraktionen/comment-page-1/#comment-620</link>
		<dc:creator>S&#246;nke Nippel</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 13:52:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1954#comment-620</guid>
		<description>Hallo Norbert,

also - zur Erinnerung der Wortlaut des § 56 Abs. 3 S. 1 GO NRW:

&lt;blockquote&gt;Die Gemeinde gew&#228;hrt den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den s&#228;chlichen und personellen Aufwendungen f&#252;r die Gesch&#228;ftsf&#252;hrung.&lt;/blockquote&gt;

Schon daraus ergibt sich, dass die Gemeinde einen Internetanschluss letztlich gar nicht verweigern kann. - Wenn die Fraktion die Mittel dazu verwendet, einen Internetanschluss zu buchen, dann ist das sicher vom Sinn und Zweck des § 56 Abs. 3 S. 1 GO NRW gedeckt.

Bezieht sich vielleicht die Frage auf ein Fraktionszimmer in einer Immobilie einer Gemeide, zu der ein Internet-Anbieter gar keinen Zugang hat? Will hier die EDV-Abteilung (falls vorhanden) keinen Anschluss bereitstellen?

Ein Internetanschluss geh&#246;rt m. E. heute zu den erforderlichen Mitteln, ohne die eine B&#252;rorganisation kaum mehr m&#246;glich ist.

Gr&#252;&#223;e
S&#246;nke Nippel

p. s.: ich hoffe, dass meine Antwort nicht v&#246;llig an der Fragestellung vorbeigeht ..., ggf. sollten Sie den Sachverhalt noch etwas konkretisieren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Norbert,</p>
<p>also &#8211; zur Erinnerung der Wortlaut des § 56 Abs. 3 S. 1 GO NRW:</p>
<blockquote><p>Die Gemeinde gew&auml;hrt den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den s&auml;chlichen und personellen Aufwendungen f&uuml;r die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung.</p></blockquote>
<p>Schon daraus ergibt sich, dass die Gemeinde einen Internetanschluss letztlich gar nicht verweigern kann. &#8211; Wenn die Fraktion die Mittel dazu verwendet, einen Internetanschluss zu buchen, dann ist das sicher vom Sinn und Zweck des § 56 Abs. 3 S. 1 GO NRW gedeckt.</p>
<p>Bezieht sich vielleicht die Frage auf ein Fraktionszimmer in einer Immobilie einer Gemeide, zu der ein Internet-Anbieter gar keinen Zugang hat? Will hier die EDV-Abteilung (falls vorhanden) keinen Anschluss bereitstellen?</p>
<p>Ein Internetanschluss geh&ouml;rt m. E. heute zu den erforderlichen Mitteln, ohne die eine B&uuml;rorganisation kaum mehr m&ouml;glich ist.</p>
<p>Gr&uuml;&szlig;e<br />
S&ouml;nke Nippel</p>
<p>p. s.: ich hoffe, dass meine Antwort nicht v&ouml;llig an der Fragestellung vorbeigeht &#8230;, ggf. sollten Sie den Sachverhalt noch etwas konkretisieren.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: S&#246;nke Nippel</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/27/zuwendungen-an-ratsfraktionen/comment-page-1/#comment-618</link>
		<dc:creator>S&#246;nke Nippel</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 06:37:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1954#comment-618</guid>
		<description>Hallo Norbert,

ich werde mich d`rum k&#252;mmern und in den n&#228;chsten Tagen antworten.

Gr&#252;&#223;e
S&#246;nke Nippel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Norbert,</p>
<p>ich werde mich d`rum k&uuml;mmern und in den n&auml;chsten Tagen antworten.</p>
<p>Gr&uuml;&szlig;e<br />
S&ouml;nke Nippel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Norbert</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/27/zuwendungen-an-ratsfraktionen/comment-page-1/#comment-617</link>
		<dc:creator>Norbert</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 21:38:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1954#comment-617</guid>
		<description>Aus § 56, Abs. 3, GO ist zu entnehmen: Die Gemeinde gew&#228;hrt den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den s&#228;chlichen und personellen Aufwendungen f&#252;r die Gesch&#228;ftsf&#252;hrung. 

Meine Frage: Darf die Gemeinde bzw. Stadt den Internetanschluss f&#252;r das Fraktionszimmer verweigern?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Aus § 56, Abs. 3, GO ist zu entnehmen: Die Gemeinde gew&auml;hrt den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den s&auml;chlichen und personellen Aufwendungen f&uuml;r die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung. </p>
<p>Meine Frage: Darf die Gemeinde bzw. Stadt den Internetanschluss f&uuml;r das Fraktionszimmer verweigern?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: S&#246;nke Nippel</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/27/zuwendungen-an-ratsfraktionen/comment-page-1/#comment-412</link>
		<dc:creator>S&#246;nke Nippel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 11:28:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1954#comment-412</guid>
		<description>Hallo Justus,

heute habe ich einen Artikel zum &quot;Informationsrecht&quot; des einzelnen Ratsmitgliedes ver&#246;ffentlicht - kommen Sie damit schon einmal ein St&#252;ck weiter? 

&lt;a href=&quot;http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2010/02/22/zu-den-informationsrechten-eines-einzelnen-ratsmitgliedes/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2010/02/22/zu-den-informationsrechten-eines-einzelnen-ratsmitgliedes/&lt;/a&gt;

Ob Sie tats&#228;chlich die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen erzwingen k&#246;nnen, ist f&#252;r mich nicht selbstverst&#228;ndlich. Aber - werden Ihnen Informationen verweigert, so kann dies - vgl. das in dem neuen Beitrag zitierte Urteil - fatale Folgen f&#252;r die Gemeinde haben.

Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, so er&#246;ffnen Sie bitte den Beitrag in dem zugeh&#246;rigen Artikel. Danke!

Gr&#252;&#223;e
S&#246;nke Nippel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Justus,</p>
<p>heute habe ich einen Artikel zum &#8220;Informationsrecht&#8221; des einzelnen Ratsmitgliedes ver&ouml;ffentlicht &#8211; kommen Sie damit schon einmal ein St&uuml;ck weiter? </p>
<p><a href="http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2010/02/22/zu-den-informationsrechten-eines-einzelnen-ratsmitgliedes/" rel="nofollow">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2010/02/22/zu-den-informationsrechten-eines-einzelnen-ratsmitgliedes/</a></p>
<p>Ob Sie tats&auml;chlich die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen erzwingen k&ouml;nnen, ist f&uuml;r mich nicht selbstverst&auml;ndlich. Aber &#8211; werden Ihnen Informationen verweigert, so kann dies &#8211; vgl. das in dem neuen Beitrag zitierte Urteil &#8211; fatale Folgen f&uuml;r die Gemeinde haben.</p>
<p>Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, so er&ouml;ffnen Sie bitte den Beitrag in dem zugeh&ouml;rigen Artikel. Danke!</p>
<p>Gr&uuml;&szlig;e<br />
S&ouml;nke Nippel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: S&#246;nke Nippel</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/27/zuwendungen-an-ratsfraktionen/comment-page-1/#comment-410</link>
		<dc:creator>S&#246;nke Nippel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 10:03:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1954#comment-410</guid>
		<description>Hallo Johann,

so ganz komme ich mit der Frage zu der &#220;bernahme des Rechnungspr&#252;fungsamtes noch nicht zurecht - der Kreis stellt die Kosten in Rechnung?

Soll das hei&#223;en, dass z. B. durch den Kreis Mitarbeiter &#252;bernommen wurden? Oder dass &#252;berhaupt f&#252;r den Fall der &#220;bernahme der Aufgabe des RPA Kostenabsprachen getroffen wurden?

Jedenfalls enth&#228;lt § 102 Abs. 2 S. 1 GO NRW eine Regelung zu der &#220;bernahme der Aufgaben der &#246;rtlichen Rechnungspr&#252;fung:

&lt;em&gt;(2) Kreisangeh&#246;rige Gemeinden k&#246;nnen mit dem Kreis eine &#246;ffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Inhalt abschlie&#223;en, dass die &#246;rtliche Rechnungspr&#252;fung des Kreises die Aufgaben der &#246;rtlichen Rechnungspr&#252;fung in einer Gemeinde gegen Kostenerstattung wahrnimmt. &lt;/em&gt;

Ausdr&#252;cklich hei&#223;t es hier: &quot;gegen Kostenerstattung&quot;. Sind dass die Unkosten?

Gr&#252;&#223;e
S&#246;nke Nippel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Johann,</p>
<p>so ganz komme ich mit der Frage zu der &Uuml;bernahme des Rechnungspr&uuml;fungsamtes noch nicht zurecht &#8211; der Kreis stellt die Kosten in Rechnung?</p>
<p>Soll das hei&szlig;en, dass z. B. durch den Kreis Mitarbeiter &uuml;bernommen wurden? Oder dass &uuml;berhaupt f&uuml;r den Fall der &Uuml;bernahme der Aufgabe des RPA Kostenabsprachen getroffen wurden?</p>
<p>Jedenfalls enth&auml;lt § 102 Abs. 2 S. 1 GO NRW eine Regelung zu der &Uuml;bernahme der Aufgaben der &ouml;rtlichen Rechnungspr&uuml;fung:</p>
<p><em>(2) Kreisangeh&ouml;rige Gemeinden k&ouml;nnen mit dem Kreis eine &ouml;ffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Inhalt abschlie&szlig;en, dass die &ouml;rtliche Rechnungspr&uuml;fung des Kreises die Aufgaben der &ouml;rtlichen Rechnungspr&uuml;fung in einer Gemeinde gegen Kostenerstattung wahrnimmt. </em></p>
<p>Ausdr&uuml;cklich hei&szlig;t es hier: &#8220;gegen Kostenerstattung&#8221;. Sind dass die Unkosten?</p>
<p>Gr&uuml;&szlig;e<br />
S&ouml;nke Nippel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Justus</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/27/zuwendungen-an-ratsfraktionen/comment-page-1/#comment-409</link>
		<dc:creator>Justus</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 10:31:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1954#comment-409</guid>
		<description>Guten Tag,

ich habe eine Frage bzgl. der Teilnahme eines fraktionlosen Ratsmitglieds an den turnusm&#228;&#223;igen Informationstreffen des B&#252;rgermeisters mit den Fraktionsvorsitzenden. In diesen Treffen werden Informationen seitens der Verwaltung an die Vorsitzenden mitgeteilt. Die Vorsitzenden informieren dann ihre Fraktionsmitglieder. Lediglich das fraktionslose Mitglied ist von diesen Informationen ausgeschlossen. Kann der BGM bzw. die Mehrheit der Fraktionsvorsitzenden dem farktionlosen Mitglied die Teilnahme an diesen Treffen verweigern? Ein ablehnendes Schreiben liegt mir bereits vor.

F&#252;r ihre Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>ich habe eine Frage bzgl. der Teilnahme eines fraktionlosen Ratsmitglieds an den turnusm&auml;&szlig;igen Informationstreffen des B&uuml;rgermeisters mit den Fraktionsvorsitzenden. In diesen Treffen werden Informationen seitens der Verwaltung an die Vorsitzenden mitgeteilt. Die Vorsitzenden informieren dann ihre Fraktionsmitglieder. Lediglich das fraktionslose Mitglied ist von diesen Informationen ausgeschlossen. Kann der BGM bzw. die Mehrheit der Fraktionsvorsitzenden dem farktionlosen Mitglied die Teilnahme an diesen Treffen verweigern? Ein ablehnendes Schreiben liegt mir bereits vor.</p>
<p>F&uuml;r ihre Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus</p>
<p>Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: johann</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/27/zuwendungen-an-ratsfraktionen/comment-page-1/#comment-407</link>
		<dc:creator>johann</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Feb 2010 12:42:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1954#comment-407</guid>
		<description>Guten Tag,

 

ich habe eine Frage und wei&#223; nicht, ob Sie mir helfen k&#246;nnen, jedoch bitte ich darum, ihnen einmal mein kleines Anliegen zu schildern.

 

Ich bin Ratsmitglied in Bad Oeynhausen und unser B&#252;rgermeister m&#246;chte wie &#252;berall, die Kosten durch Einsparungen senken.

Das st&#228;dtische Rechnungspr&#252;fungsamt sollte laut Antrag aufgel&#246;st werden und somit zusammen mit dem Kreis Minden- L&#252;bbecke zusammen gelegt werden.

Die Einsparung f&#252;r Bad Oeynhausen beliefen sich auf  ca. 75.000€.

 

Allerdings stellt der Kreis der Stadt die (Un)- Kosten in Rechnung.

Da unser B&#252;rgermeister sowieso angeschlagen ist, bedingt durch Derivatgesch&#228;fte und noch viele Fragen ungekl&#228;rt sind, denke ich mir mal, er will damit etwas verschleiern, zumal der Kreis ja die Aufsichtsbeh&#246;rde ist.

 

K&#246;nnten Sie mir freundlicherweise in diesem Punkt weiter helfen oder ggf. Adressen nennen, an die ich mich richten kann?

 

Vorab vielen vielen Dank f&#252;r Ihr Geh&#246;r.

 

 

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>ich habe eine Frage und wei&szlig; nicht, ob Sie mir helfen k&ouml;nnen, jedoch bitte ich darum, ihnen einmal mein kleines Anliegen zu schildern.</p>
<p>Ich bin Ratsmitglied in Bad Oeynhausen und unser B&uuml;rgermeister m&ouml;chte wie &uuml;berall, die Kosten durch Einsparungen senken.</p>
<p>Das st&auml;dtische Rechnungspr&uuml;fungsamt sollte laut Antrag aufgel&ouml;st werden und somit zusammen mit dem Kreis Minden- L&uuml;bbecke zusammen gelegt werden.</p>
<p>Die Einsparung f&uuml;r Bad Oeynhausen beliefen sich auf  ca. 75.000€.</p>
<p>Allerdings stellt der Kreis der Stadt die (Un)- Kosten in Rechnung.</p>
<p>Da unser B&uuml;rgermeister sowieso angeschlagen ist, bedingt durch Derivatgesch&auml;fte und noch viele Fragen ungekl&auml;rt sind, denke ich mir mal, er will damit etwas verschleiern, zumal der Kreis ja die Aufsichtsbeh&ouml;rde ist.</p>
<p>K&ouml;nnten Sie mir freundlicherweise in diesem Punkt weiter helfen oder ggf. Adressen nennen, an die ich mich richten kann?</p>
<p>Vorab vielen vielen Dank f&uuml;r Ihr Geh&ouml;r.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: S&#246;nke Nippel</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/27/zuwendungen-an-ratsfraktionen/comment-page-1/#comment-363</link>
		<dc:creator>S&#246;nke Nippel</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 14:48:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1954#comment-363</guid>
		<description>Hallo Warner -

ja - die Vorschriften wurden teilweise &#252;berarbeitet und ge&#228;ndert, aber ich denke dennoch, dass die Ausf&#252;hrungen des OVG auch jetzt noch g&#252;ltig sind. Jedenfalls habe ich keine Anhaltspunkte daf&#252;r, dass sich Vorschriften so ge&#228;ndert habe, dass die o. g. Argumentation des Gerichts obsolet wird.

Gr&#252;&#223;e
S&#246;nke Nippel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Warner -</p>
<p>ja &#8211; die Vorschriften wurden teilweise &uuml;berarbeitet und ge&auml;ndert, aber ich denke dennoch, dass die Ausf&uuml;hrungen des OVG auch jetzt noch g&uuml;ltig sind. Jedenfalls habe ich keine Anhaltspunkte daf&uuml;r, dass sich Vorschriften so ge&auml;ndert habe, dass die o. g. Argumentation des Gerichts obsolet wird.</p>
<p>Gr&uuml;&szlig;e<br />
S&ouml;nke Nippel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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