Forum Kommunalrecht

Kommunalrechtliche Themen werden angesprochen – insbesondere für Remscheid, Solingen und Wuppertal!                 Freitag, den 12. März 2010

Streupflicht vor Immobilien der Gemeinde

Eine Gemeinde muss für die Folgen eines Sturzes eines Schülers auf dem eisglatten Zebrastreifen vor der Schule bei Schulbeginn haften. Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main jedenfalls dann, wenn es der Gemeinde nicht gelingt, den in diesem Fall gegen sie sprechenden Anscheinsbeweis zu erschüttern (Urteil vom 11.05.2005; Az.: 1 U 209/04).

Erfüllt die Gemeinde ihre Pflicht nicht, so haftet sie ggf. nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG.


Überwachung der Räum- und Streupflicht durch die Gemeinde

Das OLG Nürnberg entschied durch Urteil auf die Schadensersatzklage eines Anliegers, der im Winter auf einem Rad- und Gehweg gestürzt war, dass eine Gemeinde, die durch Satzung die Räum- und Streupflicht auf die Straßenanlieger übertragen hat, deren Erfüllung durch die Anlieger überwachen muss. Allerdings geht die Pflicht nicht so weit, dass die Gemeinde eine lückenlose [...]

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Zur Verpflichtung des Bürgermeisters Vorschläge zur Tagesordnung aufzunehmen, § 48 Abs. 1 S. 2 GO NRW

Folgende Frage erreichte mich:
Laut § 48 GO NRW setzt der Bürgermeister die Tagesordnung fest. Dabei hat er Anträge von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion aufzunehmen. Diese ist eine Verpflichtung. Kann der Bürgermeister auch freiwillig einen Antrag eines Einzelmitglieds des Rates ohne Fraktionsstatus auf die Tagesordnung des Rates setzen?
§ 48 Abs. 1 GO NRW [...]

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