Der Staatskommissar bzw. der Sparkommissar gemäß § 124 GO NRW
Bisher ist gerichtlich nicht geklärt, ob die Bestellung eines externen Beraters – eines Sparkommissars – entsprechend § 124 GO NRW gegen den Willen einer Gemeinde zulässig ist. Gemäß § 124 GO NRW kann die Aufsichtsbehörde einen Beauftragten auf Kosten der Gemeinde bestellen, der einzelne Aufgaben der Gemeinde wahrnimmt. Dies allerdings nur, wenn die Maßnahmen nach [...]
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Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid
Waterbölles
