Zur Zulässigkeit von Listenverbindungen bei der Wahl von Ausschüssen sowie bei der Wahl von Ausschussvorsitzenden
Mich erreichte die Frage, ob ein Zusammenschluss von mehreren Fraktionen zu einer “Zählgemeinschaft” bei der Verteilung der Ausschusvorsitze zulässig ist. Das Bundesverwaltungsgericht entschied in der “Tönnisvorst-Entscheidung”, dass Gemeideratsausschüsse die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln müssen (BVerwG 8 C 18.03, vom 10. Dezember 2003). Die anders lautenden Entscheidungen des VG Düsseldorf und des OVG Münster hob das [...]
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Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid
Waterbölles
