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	<title>Kommentare für Forum Kommunalrecht</title>
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	<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de</link>
	<description>Kommunalrechtliche Themen werden angesprochen - insbesondere für Remscheid, Solingen und Wuppertal!</description>
	<lastBuildDate>Mon, 30 Aug 2010 07:35:41 +0000</lastBuildDate>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Kommunales Satzungsrecht von S&#246;nke Nippel</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/06/27/kommunales-satzungsrecht/comment-page-1/#comment-649</link>
		<dc:creator>S&#246;nke Nippel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 07:35:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1363#comment-649</guid>
		<description>Hallo ladybug,

die Genehmigung einer genehmigungspflichtigen Satzung stellt sich als Verwaltungsakt dar. Die Genehmigung ist zur Wirksamkeit der Satzung zwingend notwendig. 

Also ist Rechtsschutz gem&#228;&#223; den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundlagen m&#246;glich. Gegen Verwaltungsakte sind Widerspruch und/oder Klage m&#246;glich. Erfolgt eine Entscheidung nicht, kann ggf. Unt&#228;tigkeitsklage erhoben werden.

Gr&#252;&#223;e
S&#246;nke Nippel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ladybug,</p>
<p>die Genehmigung einer genehmigungspflichtigen Satzung stellt sich als Verwaltungsakt dar. Die Genehmigung ist zur Wirksamkeit der Satzung zwingend notwendig. </p>
<p>Also ist Rechtsschutz gem&auml;&szlig; den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundlagen m&ouml;glich. Gegen Verwaltungsakte sind Widerspruch und/oder Klage m&ouml;glich. Erfolgt eine Entscheidung nicht, kann ggf. Unt&auml;tigkeitsklage erhoben werden.</p>
<p>Gr&uuml;&szlig;e<br />
S&ouml;nke Nippel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Noch einmal zur Befangenheit von Ausschuss- und Ratsmitgliedern von S&#246;nke Nippel</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/09/01/noch-einmal-zur-befangenheit-von-ausschuss-und-ratsmitgliedern/comment-page-1/#comment-648</link>
		<dc:creator>S&#246;nke Nippel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 07:29:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1840#comment-648</guid>
		<description>Hallo Herr DiFabio,

die Befangenheit von Mitgliedern der Bundesversammlung ist keine &quot;kommunalrechtliche Angelegenheit&quot;.

Gr&#252;&#223;e
S&#246;nke Nippel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr DiFabio,</p>
<p>die Befangenheit von Mitgliedern der Bundesversammlung ist keine &#8220;kommunalrechtliche Angelegenheit&#8221;.</p>
<p>Gr&uuml;&szlig;e<br />
S&ouml;nke Nippel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Noch einmal zur Befangenheit von Ausschuss- und Ratsmitgliedern von S&#246;nke Nippel</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/09/01/noch-einmal-zur-befangenheit-von-ausschuss-und-ratsmitgliedern/comment-page-1/#comment-647</link>
		<dc:creator>S&#246;nke Nippel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 07:28:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1840#comment-647</guid>
		<description>Hallo Reporter,

§ 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW stellt die T&#228;tigkeit als Mitglied eines Organs einer juristischen Person oder Vereinigung der entgeltlichen Besch&#228;ftigung (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW) gleich. Also: der Vorstand einer AG darf ebenso wie ein bei der AG besch&#228;ftigtes Ratsmitglied nicht mitbeschlie&#223;en, wenn der Beschluss die AG betrifft (dies ist eigentlich selbstverst&#228;ndlich).

Etwas Anderes gilt gem&#228;&#223; dem letzten Halbsatz von § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW nur, wenn das Ratsmitglied vom Rat in die juristische Person entsandt wurde. Beispiel: Ratsmitglied R wurde als Aufsichtsratsmitglied in die Stadtwerke AG entsandt. Dann darf R - auch wenn er Aufsichtsrat der Stadtwerke AG ist - mitstimmen.

Gr&#252;&#223;e
S&#246;nke Nippel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Reporter,</p>
<p>§ 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW stellt die T&auml;tigkeit als Mitglied eines Organs einer juristischen Person oder Vereinigung der entgeltlichen Besch&auml;ftigung (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW) gleich. Also: der Vorstand einer AG darf ebenso wie ein bei der AG besch&auml;ftigtes Ratsmitglied nicht mitbeschlie&szlig;en, wenn der Beschluss die AG betrifft (dies ist eigentlich selbstverst&auml;ndlich).</p>
<p>Etwas Anderes gilt gem&auml;&szlig; dem letzten Halbsatz von § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW nur, wenn das Ratsmitglied vom Rat in die juristische Person entsandt wurde. Beispiel: Ratsmitglied R wurde als Aufsichtsratsmitglied in die Stadtwerke AG entsandt. Dann darf R &#8211; auch wenn er Aufsichtsrat der Stadtwerke AG ist &#8211; mitstimmen.</p>
<p>Gr&uuml;&szlig;e<br />
S&ouml;nke Nippel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Kommunales Satzungsrecht von ladybug</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/06/27/kommunales-satzungsrecht/comment-page-1/#comment-646</link>
		<dc:creator>ladybug</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Aug 2010 13:35:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1363#comment-646</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Nippel,

angenommen eine Gemeinde erl&#228;sst eine rechtm&#228;&#223;ige Satzung. Anschlie&#223;end legt die Gemeinde den Ministerien gem. § 2 II KAG NW die Satzung zur Genehmigung vor. Diese wollen die Satzung jedoch nicht genehmigen. Wie kann sich die Gemeinde dagegen wehren?
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>angenommen eine Gemeinde erl&auml;sst eine rechtm&auml;&szlig;ige Satzung. Anschlie&szlig;end legt die Gemeinde den Ministerien gem. § 2 II KAG NW die Satzung zur Genehmigung vor. Diese wollen die Satzung jedoch nicht genehmigen. Wie kann sich die Gemeinde dagegen wehren?<br />
Vielen Dank im Voraus.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Noch einmal zur Befangenheit von Ausschuss- und Ratsmitgliedern von carlo di fabio</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/09/01/noch-einmal-zur-befangenheit-von-ausschuss-und-ratsmitgliedern/comment-page-1/#comment-645</link>
		<dc:creator>carlo di fabio</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 08:13:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1840#comment-645</guid>
		<description>guten tag!

wie sieht es aus mit der befangenheit von mitgliedern der bundesversammlung (wahl BuPr&#228;s)?

wann liegt ein &quot;b&#246;ser anschein&quot; vor?

wurden die mitglieder auf befangenheit getestet/untersucht?

fakten/argumente... bitte an:

&gt; carlo.difabio@yahoo.de</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>guten tag!</p>
<p>wie sieht es aus mit der befangenheit von mitgliedern der bundesversammlung (wahl BuPr&auml;s)?</p>
<p>wann liegt ein &#8220;b&ouml;ser anschein&#8221; vor?</p>
<p>wurden die mitglieder auf befangenheit getestet/untersucht?</p>
<p>fakten/argumente&#8230; bitte an:</p>
<p>&gt; <a href="mailto:carlo.difabio@yahoo.de">carlo.difabio@yahoo.de</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Noch einmal zur Befangenheit von Ausschuss- und Ratsmitgliedern von reporter</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/09/01/noch-einmal-zur-befangenheit-von-ausschuss-und-ratsmitgliedern/comment-page-1/#comment-644</link>
		<dc:creator>reporter</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 18:04:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1840#comment-644</guid>
		<description>Hallo,

haben Sie eine Erkl&#228;rung oder gar Gerichtsurteil(e) zu §31 der GO, und zwar hierzu:

&quot;(2) Das Mitwirkungsverbot gilt auch, wenn der Betreffende ...

... 2.Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs einer juristischen Person oder einer Vereinigung ist, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann, es sei denn, er geh&#246;rt den genannten Organen als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde an ...&quot;

Insbesondere dazu, dass demnach &quot;Gemeindevertreter&quot; als Mitglied beispielweise im AR einer AG (mit 50%-iger st&#228;dtischer Beteiligung) mit beschlie&#223;en d&#252;rfen, sie selbst zu er&#228;chtigen, im AR einen Beschluss zu fassen.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass solche AR-Mitglieder von der AG &quot;Bez&#252;ge&quot; entsprechende erhalten.

Mir scheint das alles etwas &quot;verquer&quot;.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>haben Sie eine Erkl&auml;rung oder gar Gerichtsurteil(e) zu §31 der GO, und zwar hierzu:</p>
<p>&#8220;(2) Das Mitwirkungsverbot gilt auch, wenn der Betreffende &#8230;</p>
<p>&#8230; 2.Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs einer juristischen Person oder einer Vereinigung ist, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann, es sei denn, er geh&ouml;rt den genannten Organen als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde an &#8230;&#8221;</p>
<p>Insbesondere dazu, dass demnach &#8220;Gemeindevertreter&#8221; als Mitglied beispielweise im AR einer AG (mit 50%-iger st&auml;dtischer Beteiligung) mit beschlie&szlig;en d&uuml;rfen, sie selbst zu er&auml;chtigen, im AR einen Beschluss zu fassen.</p>
<p>Dies auch vor dem Hintergrund, dass solche AR-Mitglieder von der AG &#8220;Bez&uuml;ge&#8221; entsprechende erhalten.</p>
<p>Mir scheint das alles etwas &#8220;verquer&#8221;.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Zuwendungen an Ratsfraktionen von S&#246;nke Nippel</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/27/zuwendungen-an-ratsfraktionen/comment-page-1/#comment-638</link>
		<dc:creator>S&#246;nke Nippel</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 13:57:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1954#comment-638</guid>
		<description>Hallo KGB,

also - ich versuche mich langsam der Frage zu n&#228;hern:

Sie haben sich entgegen § 48 Abs. 2 S. 8 Th&#252;rKO nicht an die Weisungen Ihres Gemeinderates gehalten. Deshalb sollen Sie als Vertreter in der Verwaltungsgemeinschaft abgew&#228;hlt werden.

Nach einer ersten Durchsicht der Vorschrift enth&#228;lt § 48 Abs. 2 Th&#252;rKO einen Hinweis auf § 27 Abs. 2 Th&#252;rKO. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem&#228;&#223; § 27 Abs. 2 s&#228;tze 1 bis 3 Th&#252;rKO k&#246;nnen die Vertreter in der Verwaltungsgemeinschaft abberufen werden. Es kommt also darauf an, ob ein &quot;wichtiger Grund&quot; zur Abberufung im Sinne des § 27 Abs. 2 Th&#252;rKO vorliegt. Hier halte ich es durchaus f&#252;r m&#246;glich, dass ein wichtiger Grund zur Abberufung vorliegt, wenn entgegen der erteilten Weisung abgestimmt wurde. 

Ob tats&#228;chlich ein wichtiger Grund vorliegt, m&#252;sste aber genau untersucht werden. Dass der Beschluss, zu dem Sie entgegen den Weisungen abstimmten, nicht mehr exisitiert, d&#252;rfte im Rahmen der Wertung zu ber&#252;cksichtigen sein. Allerdings liegt ein &quot;wichtiger Grund&quot; nicht deshalb nicht vor, weil der Beschluss nicht mehr existiert.   

Weiter kann ich mich dann in der K&#252;rze der Zeit und wegen der K&#252;rze der Sachverhaltsdarstellung nicht dazu einlassen.

Der Ausgang der Angelegenheit w&#252;rde mich allerdings interessieren.

Gr&#252;&#223;e
S&#246;nke Nippel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo KGB,</p>
<p>also &#8211; ich versuche mich langsam der Frage zu n&auml;hern:</p>
<p>Sie haben sich entgegen § 48 Abs. 2 S. 8 Th&uuml;rKO nicht an die Weisungen Ihres Gemeinderates gehalten. Deshalb sollen Sie als Vertreter in der Verwaltungsgemeinschaft abgew&auml;hlt werden.</p>
<p>Nach einer ersten Durchsicht der Vorschrift enth&auml;lt § 48 Abs. 2 Th&uuml;rKO einen Hinweis auf § 27 Abs. 2 Th&uuml;rKO. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem&auml;&szlig; § 27 Abs. 2 s&auml;tze 1 bis 3 Th&uuml;rKO k&ouml;nnen die Vertreter in der Verwaltungsgemeinschaft abberufen werden. Es kommt also darauf an, ob ein &#8220;wichtiger Grund&#8221; zur Abberufung im Sinne des § 27 Abs. 2 Th&uuml;rKO vorliegt. Hier halte ich es durchaus f&uuml;r m&ouml;glich, dass ein wichtiger Grund zur Abberufung vorliegt, wenn entgegen der erteilten Weisung abgestimmt wurde. </p>
<p>Ob tats&auml;chlich ein wichtiger Grund vorliegt, m&uuml;sste aber genau untersucht werden. Dass der Beschluss, zu dem Sie entgegen den Weisungen abstimmten, nicht mehr exisitiert, d&uuml;rfte im Rahmen der Wertung zu ber&uuml;cksichtigen sein. Allerdings liegt ein &#8220;wichtiger Grund&#8221; nicht deshalb nicht vor, weil der Beschluss nicht mehr existiert.   </p>
<p>Weiter kann ich mich dann in der K&uuml;rze der Zeit und wegen der K&uuml;rze der Sachverhaltsdarstellung nicht dazu einlassen.</p>
<p>Der Ausgang der Angelegenheit w&uuml;rde mich allerdings interessieren.</p>
<p>Gr&uuml;&szlig;e<br />
S&ouml;nke Nippel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Zuwendungen an Ratsfraktionen von KGB</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/10/27/zuwendungen-an-ratsfraktionen/comment-page-1/#comment-637</link>
		<dc:creator>KGB</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 13:43:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1954#comment-637</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Nippel,
ich habe eine Frage zur Th&#252;rKO. Laut §48 Abs.2 Th&#252;rKO bin ich an Weisungen des Gemeinderates gebunden. Mein Rat (die Mehrheit der Freien W&#228;hler) hat mir die Weisung gegeben, wie ich in der Gemeinschaftsversammlung unserer Verwaltungsgemeinschaft in einem TOP abzustimmen habe. Diese Weisung entstand aus einem verdeckten Tagesordnungspunkt unter Anfragen/Sonstiges. Ich habe nicht so abgestimmt wie mir aufgetragen wurde.
In der n&#228;chsten Gemeinderatssitzung, sollte ich deshalb als gekorener Vertreter bei unserer Verwaltungsgemeinschaft abberufen werden. Auch dieser Beschluss entstand aus einem verdeckten TOP wieder unter Anfragen/Sonstiges. Die Kommunalaufsicht hat beide Beschl&#252;sse formell f&#252;r rechtswidrig erkl&#228;rt, weil es an einer ordnungsgem&#228;ssen Ladung fehlte.
In der GR Sitzung diese Woche, sollen deshalb beide Beschl&#252;sse aufgehoben werden.
Als n&#228;chster Tagesordnungspunkt wird erneut, diesmal als aufgef&#252;hrter TOP, meine Abberufung behandelt. Mit der gleichen Begr&#252;ndung wie bei den zuvor aufgehobenen Beschl&#252;ssen. Ist das m&#246;glich? Aus einem formell falschen Beschluss, der ja eigentlich nicht mehr existiert,  kann doch kein rechtsverbindlicher Beschluss werden, oder sehe ich das falsch?
Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en
KGB</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,<br />
ich habe eine Frage zur Th&uuml;rKO. Laut §48 Abs.2 Th&uuml;rKO bin ich an Weisungen des Gemeinderates gebunden. Mein Rat (die Mehrheit der Freien W&auml;hler) hat mir die Weisung gegeben, wie ich in der Gemeinschaftsversammlung unserer Verwaltungsgemeinschaft in einem TOP abzustimmen habe. Diese Weisung entstand aus einem verdeckten Tagesordnungspunkt unter Anfragen/Sonstiges. Ich habe nicht so abgestimmt wie mir aufgetragen wurde.<br />
In der n&auml;chsten Gemeinderatssitzung, sollte ich deshalb als gekorener Vertreter bei unserer Verwaltungsgemeinschaft abberufen werden. Auch dieser Beschluss entstand aus einem verdeckten TOP wieder unter Anfragen/Sonstiges. Die Kommunalaufsicht hat beide Beschl&uuml;sse formell f&uuml;r rechtswidrig erkl&auml;rt, weil es an einer ordnungsgem&auml;ssen Ladung fehlte.<br />
In der GR Sitzung diese Woche, sollen deshalb beide Beschl&uuml;sse aufgehoben werden.<br />
Als n&auml;chster Tagesordnungspunkt wird erneut, diesmal als aufgef&uuml;hrter TOP, meine Abberufung behandelt. Mit der gleichen Begr&uuml;ndung wie bei den zuvor aufgehobenen Beschl&uuml;ssen. Ist das m&ouml;glich? Aus einem formell falschen Beschluss, der ja eigentlich nicht mehr existiert,  kann doch kein rechtsverbindlicher Beschluss werden, oder sehe ich das falsch?<br />
Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en<br />
KGB</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der sachkundige B&#252;rger in der Gemeindeordnung von S&#246;nke Nippel</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/08/11/der-sachkundige-buerger-in-der-gemeindeordnung/comment-page-1/#comment-634</link>
		<dc:creator>S&#246;nke Nippel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 07:34:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1742#comment-634</guid>
		<description>Hallo Sandy,

besten Dank f&#252;r die Anfrage!

Ich habe die Frage kurz in dem folgenden Artikel angesprochen:

&lt;a href=&quot;http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2010/07/26/verdienstausfallentschaedigung-und-aufwandsentschaedigung-gemaesz-45-go-nrw/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Verdienstausfallentsch&#228;digung und Aufwandsentsch&#228;digung gem&#228;&#223; § 45 GO NRW&lt;/a&gt;

Wenn noch Fragen offen geblieben sein sollten - einfach noch einmal nachfragen! Gleichzeitig m&#246;chtge ich mich f&#252;r die sp&#228;te Antwort entschuldigen!

Gr&#252;&#223;e
S&#246;nke Nippel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sandy,</p>
<p>besten Dank f&uuml;r die Anfrage!</p>
<p>Ich habe die Frage kurz in dem folgenden Artikel angesprochen:</p>
<p><a href="http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2010/07/26/verdienstausfallentschaedigung-und-aufwandsentschaedigung-gemaesz-45-go-nrw/" rel="nofollow">Verdienstausfallentsch&auml;digung und Aufwandsentsch&auml;digung gem&auml;&szlig; § 45 GO NRW</a></p>
<p>Wenn noch Fragen offen geblieben sein sollten &#8211; einfach noch einmal nachfragen! Gleichzeitig m&ouml;chtge ich mich f&uuml;r die sp&auml;te Antwort entschuldigen!</p>
<p>Gr&uuml;&szlig;e<br />
S&ouml;nke Nippel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der sachkundige B&#252;rger in der Gemeindeordnung von Sandy</title>
		<link>http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/08/11/der-sachkundige-buerger-in-der-gemeindeordnung/comment-page-1/#comment-626</link>
		<dc:creator>Sandy</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 09:32:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/?p=1742#comment-626</guid>
		<description>Guten Tag,

§ 45 GO NRW spricht davon, dass Personen, die einen Haushalt mit zwei Personen f&#252;hren und unter 20 Std. pro Woche erwerbst&#228;tig sind, die sogenannte Hausfrauenentsch&#228;digung bekommen.

Wie sieht es mit Studenten aus ? Deren Studient&#228;tigkeit wird in unserer Stadt als so arbeitsintensiv angesehen, dass eine Entsch&#228;digung nicht gezahlt wird. Es bliebe keine Zeit f&#252;r die Haushaltsf&#252;hrung....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>§ 45 GO NRW spricht davon, dass Personen, die einen Haushalt mit zwei Personen f&uuml;hren und unter 20 Std. pro Woche erwerbst&auml;tig sind, die sogenannte Hausfrauenentsch&auml;digung bekommen.</p>
<p>Wie sieht es mit Studenten aus ? Deren Studient&auml;tigkeit wird in unserer Stadt als so arbeitsintensiv angesehen, dass eine Entsch&auml;digung nicht gezahlt wird. Es bliebe keine Zeit f&uuml;r die Haushaltsf&uuml;hrung&#8230;.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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