Forum Kommunalrecht

Kommunalrechtliche Themen werden angesprochen – insbesondere für Remscheid, Solingen und Wuppertal!                 F, den 12. März 2010

Kommunalwahlrecht von Unionsbürgern

Gemäß Art. 17 Abs. 1 S. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist Unionsbürger, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt (Link: Art. 17 EGV). Die Unionsbürger haben die im EGV vorgesehenen Rechte und Pflichten (Art. 17 bis 22 EGV).

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Dazu gehören u. a. das Recht auf Freizügigkeit im Gmeinschaftsgebiet (Art. 18 Abs. 1 EGV) und insbesondere das aktive und passive Kommunalwahlrecht am Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Betreffende nicht besitzt, Art. 19 Abs. 1 S. 1 EGV. Die Ausübung dieses Rechts steht unter dem Vorbehalt sekundärrechtlicher Regelungen, Art. 19 Abs. 1 S. 2 EGV. Ebenso ist das Wahlrecht zum Europäischen Parlament am Wohnsitz geregelt, Art. 19 Abs. 2 EGV.

Der Begriff der Unionsbürgerschaft macht deutlich, dass das Gemeinschaftrecht den Einzelnen nicht nur als Subjekt wirtschaftlicher Tätigkeit begreift. Das neue Gemeinschaftsrecht geht über das bisherige Konzept des “Marktbürgers” hinaus. Das neue Gemeinschaftsrecht begründet die Rechte unabhängig vom bisher geforderten Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit.


Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9. Juni 2009 zur kommunalen Zusammenarbeit bei der Abfallentsorgung (C-480/06)

(Link: Urteil des EuGH vom 9. Juni 2009)

Die vertragliche kommunale Zusammenarbeit von vier niedersächsischen Landkreisen und der Stadt Hamburg bei der Müllverbrennung musste nicht ausgeschrieben werden. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens war nach dem EuGH nicht erforderlich, auch wenn die Müllverbrennung durch eine Gesellschaft erfolgt, die teilweise aus Privatvermögen besteht (“Rugenberger Damm”, vgl. Urteil Rdnr. 36).

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Europäische Gemeinschaften und Kommunen – der “Ausschuss der Regionen”

Die Interne Struktur der Mitgliedstaaten ist äußerst unterschiedlich. Die Bundesrepublik ist neben Österreich der einzige ausgeprägt föderal verfasste Staat in den Europäischen Gemeinschaften.
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