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Nachdem mich folgende Frage erreichte, nehme ich noch einmal kurz zu Frage der “Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen” Stellung: Hallo Gem. § 48 Abs. 4 GO können Mitglieder der Bezirksvertretung und der Ausschüsse nach der Maßgabe der Geschäftsordnung an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates als Zuhörer teilnehmen. Die Geschäftsordnung des Rates sieht vor: “Mitglieder der Ausschüsse können [...]
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von Sönke Nippel am 02.03.2010
Die Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen ist immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten. Gemäß § 48 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die Sitzungen des Rates öffentlich. Nach Satz 2 der Vorschrift kann durch die Geschäftsordnung die Öffentlichkeit für Angelegenheiten einer bestimmten Art ausgeschlossen werden. Dem Wortlaut des § 48 Abs. [...]
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von Sönke Nippel am 16.06.2009
In Nordrhein-Westfalen setzt der Bürgermeister die Tagesordnung der Ratssitzungen fest, § 48 Abs. 1 S. 1 GO NRW. Dieses Recht ist zugleich eine gesetzliche Verpflichtung für die gesamte Wahlperiode. Dem Bürgermeister kommt dabei eine “eigene” organschaftliche Stellung zu. In der Tagesordnung sind alle Angelegenheiten, die in der nächsten Sitzung behandelt werden sollen, mit einer laufenden [...]
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von Sönke Nippel am 02.04.2009