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(Link: Urteil des EuGH vom 9. Juni 2009)
Die vertragliche kommunale Zusammenarbeit von vier niedersächsischen Landkreisen und der Stadt Hamburg bei der Müllverbrennung musste nicht ausgeschrieben werden. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens war nach dem EuGH nicht erforderlich, auch wenn die Müllverbrennung durch eine Gesellschaft erfolgt, die teilweise aus Privatvermögen besteht (“Rugenberger Damm”, vgl. Urteil Rdnr. 36).
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von Sönke Nippel am 28.06.2009
Zunächst ist ein Anspruch auf Auskunft oder Information gegenüber kommunalen Unternehmen davon abhängig, wer Auskunft begehrt: Die Gemeinde selbst und ihre Organe haben Ansprüche auf Auskunftserteilung gegenüber dem Unternehmen nach dem Gemeinderecht, dem Eigenbetriebsrecht, Vebandsrecht, Gesellschaftsrecht, … und den jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarungen. Zu beachten ist hier, dass schon der Eigenbetrieb, mehr noch die GmbH oder [...]
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von Sönke Nippel am 02.04.2009